Gestern habe ich schon einen Artikel darüber erstellt “Schufa Selbstauskunft” und geschrieben dass ich es einmal ohne Personalausweis versuchen werde eine Auskunft zu bekommen.
Sollte die Schufa aber dennoch einen Ausweis verlangen will ich nicht alle Daten die darauf vermerkt sind einfach so preisgeben. Nach einigem Suchen fand ich dann auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – Internetredaktion- ein Musterschreiben für die Auskunftserteilung nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In diesem Musterschreiben findet man im letzten Absatz folgende Anmerkung.
Mir ist bekannt, dass Sie bei schriftlichen Anträgen auf Auskunftsgewährung eine Kopie des Personalausweises anfordern dürfen, um meine Identität zu überprüfen. Eine entsprechende Kopie habe ich beigefügt. Da nur die Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum für eine Identitätsprüfung erforderlich sind, habe ich die restlichen Angaben geschwärzt.
Genau das was ich gesucht habe. Für alle die gleich mit der Ausweiskopie ihre Daten anfordern wollen habe ich natürlich auch einen PDF Musterbrief zum ausfüllen, auf dem Text des Musterschreibens des Bundesbeauftragten für den Datenschutz… basiert, erstellt.
Download:
Musterbrief (PDF) – Selbstauskunft_SCHUFA_Holding_AGV2
Quellverweise:
- Was verstecken eigentlich Auskunfteien vor Ihnen? (Artikel www.bfdi.bund.de)
Hier findet man auch den original Vordruck des neuen Musterschreibens
