Schufa Selbstauskunft die Zweite

Gestern habe ich schon einen Artikel darüber erstellt “Schufa Selbstauskunft” und geschrieben dass ich es einmal ohne Personalausweis versuchen werde eine Auskunft zu bekommen.

Sollte die Schufa aber dennoch einen Ausweis verlangen will ich nicht alle Daten die darauf vermerkt sind einfach so preisgeben. Nach einigem Suchen fand ich dann auf der Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – Internetredaktion- ein Musterschreiben für die Auskunftserteilung nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In diesem Musterschreiben findet man im letzten Absatz folgende Anmerkung.

Mir ist bekannt, dass Sie bei schriftlichen Anträgen auf Auskunftsgewährung eine Kopie des Personal­ausweises anfordern dürfen, um meine Identität zu überprüfen. Eine entsprechende Kopie habe ich beigefügt. Da nur die Angaben zu Name, Anschrift und Geburtsdatum für eine Identitätsprüfung erfor­derlich sind, habe ich die restlichen Angaben geschwärzt.

Genau das was ich gesucht habe. Für alle die gleich mit der Ausweiskopie ihre Daten anfordern wollen habe ich natürlich auch einen PDF Musterbrief zum ausfüllen, auf dem Text des Musterschreibens des Bundesbeauftragten für den Datenschutz… basiert, erstellt.

Download:

Musterbrief (PDF) – Selbstauskunft_SCHUFA_Holding_AGV2

Quellverweise:

Schufa Selbstauskunft

Seit 1. April 2010 ist es möglich, einmal im Jahr unentgeltlich, eine Auskunft über seine gespeicherten Daten bei sogenannten Auskunfteien anzufordern. Möglich macht das eine Gesetzesänderung die am 1 April in Kraft getreten ist.

Auf der Seite der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. habe ich dann auch ein Musterschreiben zur Anforderung seiner Daten gefunden.

Leider handelt es sich bei dem Musterschreiben nur um eine Textvorlage. Diese Textvorlage habe ich in eine Briefvorlage umgebaut in der man mit einem PDF Reader wie dem  Foxit Reader Portable oder Adobe Reader seine Adressdaten ändern kann.

Auf der Internetseite von www.meineschufa.de findet man auch ein Formular mit dem man eine Datenübersicht nach § 34 BDSG anfordern kann. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass man einen Kopie seines Personalausweises beilegen sollte. Da werden also gleich nochmal zusätzlich Daten gesammelt. Ich probiere es erst einmal ohne Personalausweis.

Download:

Musterbrief (PDF) – Selbstauskunft_SCHUFA_Holding_AG

Quellverweise: